Privat Versicherte
Die Kosten werden in der Regel bei einer vorliegenden Behandlungsbedürftigkeit von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Abhängig von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe kann die Anzahl der bewilligten Sitzungen variieren.
Bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe können Sie sich informieren, in welchem Umfang die Kosten der Psychotherapie übernommen werden.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu tragen. In dem Fall sind keine Formalitäten zu beachten. Das Honorar orientiert sich wie bei privatversicherten Klienten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Therapiesitzung (50 Min.) wird aktuell berechnet mit 100,55€. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.